2./ Es gibt keinen rechtswirksamen Baurechtsvertrag. Die aufschiebende Bedingung der Bewilligung ist nicht eingetreten. Ein alleiniger Verzicht etwa von AURA auf diesen Punkt reicht nicht, der Vertrag ist durch Nichteintritt der Bedingung zerfallen und muss auch neu verhandelt werden.
Es gibt eine Vereinbarung mit AURA, die auch in der öffentlichen Projektdarstellung beim Informationstag in der Volksschule erwähnt wurde (Gemeinderatssitzung 24.6.2013):
Die Kosten des Abbruches betragen € 84.000,00 netto und werden unter nachstehenden Voraussetzungen von AURA getragen:
Gemeinde übernimmt einen Kostenanteil von € 10.000,00 zuzüglich Mehrwertsteuer, zahlbar in 3 Teilbeträgen innerhalb von 3 Jahren an AURA.
Die Gemeinde verzichtet auf den gesamten Baurechtszins für den Zeitraum bis zur Vergabe der zwanzigsten Wohnung (von insgesamt 26 Wohneinheiten) und ab diesem Zeitpunkt für weitere 120 Monate. Also in kurzen Worten: sollten keine 20 Wohnungen vermietet werden kein Baurechtszins, sollten etwa in 5 Jahren 20 Wohnungen vermietet sein dann Baurechtszins ab weiteren 10 Jahren (meine Anmerkung).
Sollte das gegenständliche Projekt nicht durch AURA zur Ausführung gelangen, verpflichtet sich die Gemeinde zusätzlich zum zahlenden Kostenanteil (Anmerkung: € 10.000,00 zuzüglich Mehrwertsteuer) die restlichen Abbruchkosten in Höhe von insgesamt € 75.000,00 (zuzüglich Mehrwertsteuer) in 3 jährlichen Raten zu je € 25.000,00 (zuzüglich Mehrwertsteuer) beginnend mit 25.3.2014? zu bezahlen.
Dies ist der grundsätzliche Vereinbarungsstand.
Nicht berücksichtigt sind derzeit rechtliche Überlegungen, inwieweit das Vergabegesetz eingehalten wurde, ich kann dies nicht beurteilen.
Im Hochbau einschließlich Nebenkosten, Ausstattung, Lift, qualitativ hochwertig ist mit Baukosten von rund € 4.000,00 pro m2 zu rechnen, wir bewegen uns hier in einem Bereich von möglicherweise über € 5.000.000,00, im Vergabegesetz bezeichnet als sogenannter Oberschwellenbereich.
Für eine abschließende rechtliche Beurteilung fehlen mir jedoch die Informationen.
Morgen werde ich mir erlauben die gesetzlichen Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes näher zu bringen.
Einzubeziehen in die Überlegungen sind jene Beträge, die aus den Mitteln der Wohnbauförderung geleistet werden, auch über welchen Zeitraum sich das Land für die nächsten Jahrzehnte im Vorhinein verschuldet. Ebenso wird beleuchtet die Argumentation der Wirtschaftlichkeit, wenn „Bedarfszuweisungen“ geleistet werden. Wie ist dies gesamtwirtschaftlich zu bewerten, wenn wir etwa Pernitz einen Hauptwohnsitzbewohner wegnehmen? – oder umgekehrt?
Liebes Gut für Gutenstein Team!
Ich wohne seit ca. 9 Jahren in Gutenstein. Seit 7 Jahren besitze ich ein Haus in Gutenstein das der Lebensmittelpunkt meiner Familie ist. Ich bin zwar kein geborener Gutensteiner (meine Lebensgefährtin schon) aber ich will das Beste für unsere schöne Gemeinde. Wir können stolz sein das es Mitbürger wie euch Liebes GFG Team, Herrn Dr. Strebinger und natürlich alle die sich für ein schönes Gutenstein einsetzen gibt die sich für die Anliegen der Bürger interessieren und etwas bewegen. Der Bekanntgabe von Herrn Dr. Stebinger entnehme ich das es sich um ca. 101000 € handelt die der Kauf des Grundstückes und der Abriss des Gebäudes gekostet hat. Wie kommen manche Personen auf 200000€? Der Platz ist im Zentrum von Gutenstein sicher die ca. 101000€ wert. Die Bachmauer muss so und so saniert werden, egal ob ein Gebäude oder ein Park gebaut wird. Für die Arbeiten beim Anlegen eines Parks und danach zum Pflegen des Parks stelle ich mich gern kostenlos zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen und alles Gute
Habeler Christian
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