Falschmeldung der ÖVP Gutenstein

Im „Hochglanz Wahlfolder“ der ÖVP-Gutenstein haben sich nicht nur Rechtschreib- und Tippfehler eingeschlichen (es sei ihnen verziehen), sondern auch ein gravierender Fehler, der das Wahlrecht betrifft! Zur Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2020 sind nicht nur österreichische Staatsbürger zugelassen, sondern auch alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Gutenstein haben.

Meine Kollegen der ÖVP-Fraktion sollten vielleicht nochmals (oder falls es noch nicht geschehen ist, das erste Mal) die Niederösterreichische Gemeinderatswahlordnung lesen und dabei besonders auf den §17 achten, wo dies genau dargelegt wird.

Wenn Sie „Gut für Gutenstein“ Bürgermeister Michael Kreuzer und sein Team wählen, sind Sie auf der sicheren Seite, denn wir behalten nicht nur im „Paragrafendschungel“ den Durchblick.

Ihr/Euer Gemeinderat Franz Roth

Gut informiert durch „Gut für Gutenstein“

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